DANIEL M. SCHÄFFNER

Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

Rede zum Landesgesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung einer rundfunkrechtlichen Vorschrift am 20.02.2019

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Heute, wo wir über den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen, habe ich eigentlich

das Gefühl, dass die Debatte über den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerade in einer

der letzten Plenarsitzungen stattgefunden haben muss. Aber ein Hoch auf unser Dokumentationssystem. Die

abschließende Beratung liegt doch schon zehn Monate zurück.

 

Damals hatte ich die Erwartung geäußert, dass der große Modernisierungsentwurf mit dem nächsten Staatsvertrag

gelingt und wir dann über den sogenannten Medienstaatsvertrag beraten. Aber wie man so schön sagt:

Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.

Der Konsens zwischen 16 starken Bundesländern dauert eben seine Zeit. Entscheidend ist sowieso, was am

Ende herauskommt. Hier zählt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Wir sind sowieso an der ganzen Entwicklung in Sachen Staatsverträgen sehr eng dran, sodass man bezüglich

der Abläufe auch leicht durcheinander kommen kann. Welcher wird gerade öffentlich diskutiert? Welcher in der

Runde der Ministerpräsidenten? Und welcher ist gerade zur Abstimmung in den Landesparlamenten?

Wir werden seitens der Landesregierung darüber stets im Medienausschuss informiert. Rheinland-Pfalz hat in

dem Bereich eine führende Rolle.

 

Außerdem haben wir in fast jeder Sitzung unterschiedliche Berichtsanträge zu den einzelnen Themenkomplexe.

Wir haben also reichlich Gelegenheit, über unterschiedliche Positionen zu debattieren.

Über den nun vorliegenden Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden wir im letzten Jahr

im August im Ausschuss vorunterrichtet und konnten seitdem das allgemeine Echo vernehmen. Insbesondere

zwei wichtige Punkte zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können jetzt schon auf den Weg

gebracht werden: die Überarbeitung der sogenannten 7-Tage-Regelung und das Thema der Presseähnlichkeit

der Onlineangebote.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es eigentlich? Meines Erachtens darum, dass der Nutzer, der

auch gleichzeitig Beitragszahler ist, das erhält, was er möchte und auch erwarten kann.

In Zeiten von Streaming und Videoplattformen ist es einfach nur zeitgemäß, dass auch dem öffentlich-rechtlichen

Rundfunk die Möglichkeit zur Entwicklung im Internet gegeben wird.

 

Wer möchte, dass die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anstalten genauso attraktiv sind wie die Angebote

kommerzieller Anbieter, der muss auch dafür Sorge tragen, dass Inhalte dort nicht nach sieben Tagen wieder

verschwinden müssen. Das versteht kein Nutzer. In Zukunft können Inhalte länger abgerufen werden. Das trägt

einem modernen Dienstleistungsgedanken Rechnung.

 

Relativierend sollte man dabei aber anfügen, dass jetzt die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden,

programmlich und inhaltlich sind aber die Sender verantwortlich. Das ist auch gut so. Entscheidungen über

Senderechte und Budgetverantwortung sind aus gutem Grund so organisiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es darum geht, welchen Nachrichten die Bürgerinnen und Bürger am

meisten vertrauen, dann landen die öffentlich-rechtlichen Anstalten immer auf Platz 1. Direkt dahinter landen

die Tageszeitungen.

 

Ich bin froh, dass es jetzt gelungen ist, einen guten Kompromiss unter dem Stichwort „Verbot der Presseähnlichkeit“

zu finden. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten muss seinen Schwerpunkt auf Bewegtbild

und Ton haben. Auf gut Deutsch bedeutet das, dass diese Angebote keine Konkurrenz zur Tageszeitung sein

sollen, aber trotzdem den Beitragszahlern eine sehr gute Informationsquelle bieten.

Wir sind in Deutschland zu Recht stolz auf unsere vielfältige Medienlandschaft. Umso wichtiger ist es, dass

es mit diesem Kompromiss gelungen ist, sowohl den Verlegern als auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk

gerecht zu werden.

 

Sollte es doch noch strittige Fälle geben, wird eine gemeinsame Schlichtungsstelle eingerichtet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Staatsvertrag bietet die Politik den öffentlich-rechtlichen

Anstalten die Möglichkeit, sich im Internetzeitalter weiterzuentwickeln. Insbesondere wurden gute und tragfähige

Kompromisse gefunden. Ich bin mir sicher, das wird auch die Beratung im Ausschuss zeigen.

 

Vielen Dank.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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