DANIEL M. SCHÄFFNER

Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

Dreier-Fusion im Landkreis Kusel

 

Auf Nachfrage beim Innenministerium hat der Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner (SPD) von Minister Roger Lewentz erfahren, dass sein Haus einer geplanten Dreier-Fusion innerhalb des Landkreises Kusel positiv gegenüber steht.

Laut Auffassung des Innenministeriums sei es nicht ausreichend, dass lediglich die Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg zusammengeschlossen werden. „Vielmehr sieht das Innenministerium die Notwendigkeit, einen Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden mit einer dritten Verbandsgemeinde herbeizuführen“, so Schäffner. Nach allem was man aus den Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler hört, wird von diesen Dreien eine freiwillige Fusion angestrebt.

 

Dazu erklärt das Innenministerium, dass aufgrund des Landesgesetzes über die Grundsätze zur Kommunal- und Verwaltungsreform immer Freiwilligkeit vor Zwang gilt und dass grundsätzlich auch Gebietsänderungen im selben Landkreis angestrebt werden.

 

„Für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau würde das bedeuten, dass das Land keine, wie es so oft genannt wurde, „Zwangsfusion“ mit Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg per Gesetz auf den Weg bringen würde“, so der Abgeordnete Daniel Schäffner. „Weiter teilte mir das Innenministerium mit, dass sofern die Verbandsgemeinden Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler einem freiwilligen Zusammenschluss zum 1. Januar 2017 zustimmen, das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur einen Gesetzentwurf ausarbeitet, der diese Gebietsänderungsmaßnahme regelt.“

 

Gerade auch aufgrund der in den letzten Wochen entstandenen Dynamik begrüßt der Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner, dass durch die Ankündigung des Innenministeriums jetzt Klarheit besteht, dass das Land nicht mit Zwang vor hat, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu fusionieren.

Die bevorstehende Bürgermeisterwahl kann so auch wieder auf die notwendige sachliche Ebene zurückgefahren werden. Es handelt sich dabei nämlich um eine Persönlichkeitswahl, in der die Bürgerinnen und Bürger die Kandidatin bzw. den Kandidaten wählen können der bzw. dem sie es zutrauen, ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Eine Hauptaufgabe der neu gewählten Bürgermeisterin oder des neu gewählten Bürgermeisters wird es sein, die Zukunft der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu managen, wobei das bedeutet, aktiv in einen Prozess einzutreten.

Dabei gibt es keinen fest vorgegebenen Weg. Es wird wichtig sein, sowohl Gespräche mit den Nachbarn als auch innerhalb der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu führen. „Eine Bürgerbeteiligung sollte unbedingt erfolgen, denn aktuell besteht kein Zeitdruck mehr“, sagt Schäffner. Betrachtet man die zeitliche Schiene, gilt die Kommunalwahl 2019 als Ziel. Deshalb ist es jetzt auch wichtig, die zukünftige neue Bürgermeisterin bzw. den neuen Bürgermeister mit einem starken „Mandat“ auszustatten und auf die volle Amtszeit von 8 Jahren zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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