DANIEL M. SCHÄFFNER

Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

1. Beratung am 4. Mai 2017

 

 

 

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns im rheinlandpfälzischen Landtag mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen, beraten auch die Kolleginnen und Kollegen in 15 weiteren Landesparlamenten darüber. Dem vorausgegangen ist dann immer schon ein langer und intensiver öffentlicher Diskussionsprozess. Im Prinzip könnte man sagen, mehr Öffentlichkeit geht gar nicht.

Die mediale Aufmerksamkeit, die die Verhandlungen von 16 Regierungschefinnen und -chefs naturgemäß mit sich bringt, bietet die Chance, solch wichtige Themen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der gebotenen Breite zu erörtern.

Neben uns Parlamentariern und allen direkt und indirekt Beteiligten haben dabei auch alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mitzudiskutieren und ihre Meinung kundzutun. Der Entwurf des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages war im Sommer 2016 auf der Internetseite der Staatskanzlei unseres Landes einsehbar. Stellungnahmen waren möglich. Die unmittelbar Betroffenen wurden mündlich angehört.

Letztendlich ist es dann die Aufgabe der 16 Ländervertreter, einen geeigneten Kompromiss zu erarbeiten, der allen Belangen Rechnung trägt und gleichzeitig geeignet ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln. Das ist uns mittlerweile zum 20. Mal in einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelungen. Das zeigt, dass die föderale Struktur explizit dazu geeignet ist, vielfältige Interessen abzuwägen und gute Ergebnisse zu finden. Dass das seine Zeit dauert, ist klar. Eine breite Beteiligung sollte uns das wert sein. Unsere Demokratie lebt vom Wettbewerb um die besten Lösungen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, inhaltlich – die Staatssekretärin hat es schon ausgeführt – geht es heute beim Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu einem großen Teil erneut um die Umsetzung des sogenannten ZDF-Urteils. Erneut deshalb, weil in Anwendung dieses Urteils bereits im Neunzehnten Änderungsstaatsvertrag die entsprechenden Regelungen für das ZDF verabschiedet wurden. Wir haben uns im Landtag damit Anfang 2016 befasst.

Ebenso wurden diese Änderungen auch schon beim SWR umgesetzt.

Nun wird der Deutschlandradio-Staatsvertrag in Artikel 2 angepasst, damit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2014 Rechnung getragen wird. Es geht dabei im Wesentlichen um die Staatsferne der Gremien. Daneben werden auch Vorgaben zur Inkompatibilität, Transparenz und Dynamisierung umgesetzt.

Da wir noch im Ausschuss und in der zweiten Beratung im Plenum die Gelegenheit haben werden, auf Details einzugehen, verzichte ich heute darauf.

Artikel 1 befasst sich auch mit dem Deutschlandradio, nämlich mit der Änderung des Markennamens. Zukünftig werden alle Programme unter dem Dachnamen „Deutschlandfunk“ angeboten. Aus Gründen der Wiedererkennung und des Marketings ist das richtig, sinnvoll und trägt so zur Stärkung der Marke Deutschlandfunk und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt bei.

Durch Artikel 3 wird der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geändert. Hier wird die Empfehlung der KEF aufgegriffen und eine Veränderung der Mittelverteilung zwischen ARD, ZDF, Deutschlandradio und dem Anteil für ARTE vorgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man es genau nimmt, beschäftigen wir uns doch im rheinland-pfälzischen Landtag schon längst mit Inhalten, die in zukünftigen Rundfunkänderungsstaatsverträgen geregelt werden. Dabei geht es unter anderem darum, die im Länderkreis einstimmig beschlossene Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlichen Rundfunks konstruktiv zu begleiten und eigene Impulse einzubringen. Im Medienausschuss haben wir dazu bereits im Januar eine Expertenanhörung durchgeführt. In der nachfolgenden Auswertung wurde fraktionsübergreifend deutlich, dass in Zukunft ein starker und gut aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sein wird.

Ich denke, es ist bereits deutlich geworden, wir werden den Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag so mittragen.

Vielen Dank.

 

 

 

 

 

 

 

 

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