DANIEL M. SCHÄFFNER

Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

Aktuelle Debatte – Neue Impulse für starke öffentlich-rechtliche Medien

Plenarsitzung vom 25.10.2017

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr geehrte Damen und Herren,

 

letzte Woche auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Saarbrücken wurde über Neuerungen am Rundfunkstaatsvertrag beraten.

 

Erste Ergebnisse des vor einem Jahr angestoßenen Prozesses zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wurden von den Sendern Ende September präsentiert.

 

Man sieht: Hier ist einiges in Bewegung. Fast täglich werden neue Vorschläge einzelner Protagonisten vorgestellt, kommentiert und vielfach bewertet.

 

Medienpolitik ist in Deutschland Länderaufgabe und die Koordination wird traditionell von Rheinland-Pfalz übernommen.

 

Da ist es doch für uns als selbstbewusstes Landesparlament genau jetzt an der Zeit, sich konstruktiv in die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzubringen!

Deshalb hat die SPD-Fraktion für heute die aktuelle Debatte „Neue Impulse für starke öffentlich-rechtliche Medien“ beantragt!

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

wir Abgeordnete sind es doch, die täglich die Gelegenheit haben mit den Bürgerinnen und Bürgern über ihre Nutzungsgewohnheiten und Erwartungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sprechen. Und genau diese Anregungen gilt es dann auch in die breite Diskussion um die zukünftigen Rundfunkänderungsstaatsverträge mit einzubringen. Dazu haben wir  jetzt die Möglichkeit.

 

Bei der anstehenden Weiterentwicklung geht es um zwei Kernaspekte. Zum einen um die Lebenswirklichkeit der Menschen - über welchen Übertragungsweg nutzen sie die Inhalte und was erwarten sie dort, beziehungsweise  was dürfen sie erwarten? Außerdem geht es darum, das etablierte System mit öffentlich-rechtlichen und privaten Medien in seiner Struktur zu sichern und den bestehenden Meinungspluralismus zu stärken.

 

Wir sind froh, dass unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer, also diejenige, die die Rundfunkkommission der Länder leitet, eine realistische und pragmatische Richtung vorgibt. Ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der Maßgabe, dass es auch gute Möglichkeiten zur Entwicklung im Internet geben muss und gleichzeitig die Aufforderung, die Sparanstrengungen weiter zu verstärken.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in seiner aktuellen Fassung behindert der Telemedienauftrag ein zeitgemäßes, öffentlich-rechtliches Angebot im Internet eher.  Er ist zumindest nicht förderlich. Wer aber in Zukunft öffentlich-rechtliche Medien haben möchte, der darf ihre digitalen Angebote nicht künstlich einschränken. Eine Flexibilisierung  der digitalen Angebote muss das gemeinsame medienpolitische Ziel sein. Das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich daran gewöhnen, dass sie Angebote  zu der Uhrzeit abrufen können, zu der es  ihnen passt. Gerade für die Nachrichtenberichterstattung wird eine weitgehende Ort- und Zeitunabhängigkeit verlangt. Öffentlich-rechtliche Angebote gerade in den Bereichen einzuschränken, in denen sie für plurale Öffentlichkeit und Demokratie am wichtigsten sind, wäre absolut kontraproduktiv!

 

Lassen Sie mich zum besseren Verständnis noch einige Punkte konkret ansprechen:

 

Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht statisch, sondern vielmehr durch permanenten Wandel gekennzeichnet. In den vergangenen 30 Jahren wurde er immer wieder an technologische Entwicklungen angepasst. Insofern geht es in der aktuellen Debatte darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß weiterzuentwickeln und an den Medienwandel anzupassen – das Stichwort hierzu ist Digitalisierung.

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seinen Funktionsauftrag in Zeiten von Digitalisierung und Fragmentierung nur dann erfüllen, wenn durch den Gesetzgeber eine zeitgemäße Ausweitung des Telemedienauftrags vorgenommen wird.

 

Die Ausweitung des audiovisuellen Medienangebots im Netz ist notwendig, um auch in Zukunft die Akzeptanz und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.

 

Die Bestands- und Entwicklungsgarantie des ÖRR bedeutet nicht, dass  das Programmangebot schrankenlos ausgeweitet werden soll. Es gilt, den Rundfunkbeitrag möglichst stabil zu halten. Die durch die Rundfunkanstalten vorgelegten Reformvorschläge sind ein erster Schritt. Die Rundfunkanstalten müssen weitere Reformanstrengungen machen.

 

Eine Ausweitung des Telemedienauftrags darf nicht zu weiteren Kostensteigerungen führen und muss durch Einsparungen gegenfinanziert sein.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

lassen Sie uns gemeinsam und konstruktiv zu einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der öffentlich-rechtlichen Auftrags beitragen.

Wöchentlich neue, teils sehr leichtfertig formulierte Forderungen – etwa zur Abschaffung von dies oder jenem - tragen dazu sicher nicht bei!

 

Vielen Dank!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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