DANIEL M. SCHÄFFNER

Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zu dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 25. 04. 2018

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nachdem sich der Medienausschuss bereits in seinen Sitzungen im Februar und April mit dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt hat, beraten wir heute abschließend im Plenum darüber.

 

Ich denke den aktuellen Staatsvertrag können wir objektiv als „Arbeitsstaatsvertrag“ bezeichnen, wobei wir gleichzeitig hoffen, dass der im Moment in der Abstimmung aller Bundesländer befindliche 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dann ein echter „Modernisierungsstaatsvertrag“ wird.

 

Es ist Aufgabe der Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortwährend weiterzuentwickeln und das ist auch gut so. In diesem Kreis gilt es dann zukunftsträchtige Regelung z.B. für den Telemedienauftrag, Verweildauern in Mediatheken und beim Thema „Presseähnlichkeit“  zu finden. Die Stärkung und Sicherung unserer bewährten und qualitativ hochwertigen dualen Medienlandschaft steht dabei im Mittelpunkt.

 

 

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

 

lassen Sie mich zurück zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommen. Es geht darin hauptsächlich um Anpassungen aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Medienprivileg und Betrauungsnorm sind die hier die Stichworte, die allen Medienpolitikern bestens vertraut sind.

Zwischen Datenschutz einerseits und der Presse- und Medienfreiheit auf der anderen Seite, gibt es immer ein gewisses Spannungsverhältnis. Aber mit der Aufrechterhaltung des Medienprivilegs wurde dazu im Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine gute Lösung gefunden.

 

Die Meinungsfreiheit bleibt im Grundsatz unberührt. Das betrifft vor allem den Quellen- und Informanten-Schutz, aber auch die im journalistischen Betrieb nicht umsetzbaren Auskunftsrechte der Betroffenen. Man stelle sich nur mal vor, beim investigativen Journalismus müssten diejenigen über die recherchiert wird, zuerst um Einwilligung gebeten werden…

 

Wir alle schätzen die hochwertige Arbeit die Journalisten leisten und wissen wie wichtig die Rolle von Qualitätsjournalismus in unserer Gesellschaft ist. Diesen zu erhalten bzw. die Rahmenbedingungen zu gestalten ist auch die Aufgabe der Politik.

 

Gerade im letzten Medienausschuss haben wir mit den Verfassern der „Landzeitstudie zum Thema Medienvertrauen“ über deren Ergebnisse  gesprochen. Die Kernbotschaft der Wissenschaftler vom Institut für Publizistik der Johannes-Gutenberg-Universität hier aus Mainz war, dass das Medienvertrauen generell steigt.

Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk und Tageszeitungen genießen ein hohes Ansehen. Im Gegensatz dazu halten nur 10 % der Bürger Internet-Angebote im Allgemeinen für vertrauenswürdig, Tendenz stark sinkend.

Für mein Verständnis, ist das ein alarmierendes Zeichen.

Wir müssen Rahmenbedingungen für Qualitätsjournalismus erhalten, wenn nicht sogar stärken, und gleichzeitig die Medienbildung intensivieren.

Das können wirksame Maßnahmen sein um den breiten Diskurs in unserer Gesellschaft zu erhalten.

 

Gleichzeitig halte ich es für eine gemeinsame Aufgabe von Medien und Politik immer wieder die signifikanten Unterschiede zwischen Journalismus und der Verbreitung seiner ureigenen und ungefilterten Meinung, z.B. über Foren im Internet, herauszuarbeiten.

 

Der zweite Punkt der mit dieser Änderung des Rundfunkstaatsvertrages angepackt wird ist die Betrauungsnorm. Wir wollen, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen weiterentwickeln und effektiver werden, auch Kostenpotenziale heben, ohne dabei inhaltlich an Qualität zu verlieren. Das geht nur mit einer verbesserten Zusammenarbeit. Hierzu werden zur Minimierung der kartellrechtlichen Risiken die Voraussetzungen geschaffen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Schluss noch ein Schmankerl für alle Fußballfreunde und der Nachweis, die Gesetzesvorlage auch komplett durchgearbeitet zu haben. In §4 des Rundfunkstaatsvertrages, in dem die Sportgroßereignisse, deren Übertragung im Free-TV erfolgen muss, wird jetzt auch der „UEFA-Cup“ in „Europa-League“ angepasst.

Jetzt müssen sich die deutschen Mannschaften in der kommenden Saison  nur bis ins Finale spielen, damit diese Regelung dann auch zum Tragen kommt.

Ich denke es ist bereits deutlich geworden, die SPD-Fraktion bewertet den vorliegenden 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als sehr guten Kompromiss aller Bundesländer und wird, wie schon im Medienausschuss geschehen, diesem zustimmen.

Vielen Dank!

 

 

 

 

 

 

 

 

Büro Landstuhl:

Schloßstraße 4

66849 Landstuhl

 

Tel: 0 63 71 - 94 68 774

Fax: 0 63 71 - 94 68 773

>Email

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

 

Montag: 8.00 bis 14.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr

Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr

 

Oder Termine nach Vereinbarung!