DANIEL M. SCHÄFFNER
Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Rede zum Landesgesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung einer rundfunkrechtlichen Vorschrift am 20.02.2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Heute, wo wir über den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen, habe ich eigentlich
das Gefühl, dass die Debatte über den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerade in einer
der letzten Plenarsitzungen stattgefunden haben muss. Aber ein Hoch auf unser Dokumentationssystem. Die
abschließende Beratung liegt doch schon zehn Monate zurück.
Damals hatte ich die Erwartung geäußert, dass der große Modernisierungsentwurf mit dem nächsten Staatsvertrag
gelingt und wir dann über den sogenannten Medienstaatsvertrag beraten. Aber wie man so schön sagt:
Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.
Der Konsens zwischen 16 starken Bundesländern dauert eben seine Zeit. Entscheidend ist sowieso, was am
Ende herauskommt. Hier zählt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Wir sind sowieso an der ganzen Entwicklung in Sachen Staatsverträgen sehr eng dran, sodass man bezüglich
der Abläufe auch leicht durcheinander kommen kann. Welcher wird gerade öffentlich diskutiert? Welcher in der
Runde der Ministerpräsidenten? Und welcher ist gerade zur Abstimmung in den Landesparlamenten?
Wir werden seitens der Landesregierung darüber stets im Medienausschuss informiert. Rheinland-Pfalz hat in
dem Bereich eine führende Rolle.
Außerdem haben wir in fast jeder Sitzung unterschiedliche Berichtsanträge zu den einzelnen Themenkomplexe.
Wir haben also reichlich Gelegenheit, über unterschiedliche Positionen zu debattieren.
Über den nun vorliegenden Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden wir im letzten Jahr
im August im Ausschuss vorunterrichtet und konnten seitdem das allgemeine Echo vernehmen. Insbesondere
zwei wichtige Punkte zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können jetzt schon auf den Weg
gebracht werden: die Überarbeitung der sogenannten 7-Tage-Regelung und das Thema der Presseähnlichkeit
der Onlineangebote.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es eigentlich? Meines Erachtens darum, dass der Nutzer, der
auch gleichzeitig Beitragszahler ist, das erhält, was er möchte und auch erwarten kann.
In Zeiten von Streaming und Videoplattformen ist es einfach nur zeitgemäß, dass auch dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk die Möglichkeit zur Entwicklung im Internet gegeben wird.
Wer möchte, dass die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anstalten genauso attraktiv sind wie die Angebote
kommerzieller Anbieter, der muss auch dafür Sorge tragen, dass Inhalte dort nicht nach sieben Tagen wieder
verschwinden müssen. Das versteht kein Nutzer. In Zukunft können Inhalte länger abgerufen werden. Das trägt
einem modernen Dienstleistungsgedanken Rechnung.
Relativierend sollte man dabei aber anfügen, dass jetzt die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden,
programmlich und inhaltlich sind aber die Sender verantwortlich. Das ist auch gut so. Entscheidungen über
Senderechte und Budgetverantwortung sind aus gutem Grund so organisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es darum geht, welchen Nachrichten die Bürgerinnen und Bürger am
meisten vertrauen, dann landen die öffentlich-rechtlichen Anstalten immer auf Platz 1. Direkt dahinter landen
die Tageszeitungen.
Ich bin froh, dass es jetzt gelungen ist, einen guten Kompromiss unter dem Stichwort „Verbot der Presseähnlichkeit“
zu finden. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten muss seinen Schwerpunkt auf Bewegtbild
und Ton haben. Auf gut Deutsch bedeutet das, dass diese Angebote keine Konkurrenz zur Tageszeitung sein
sollen, aber trotzdem den Beitragszahlern eine sehr gute Informationsquelle bieten.
Wir sind in Deutschland zu Recht stolz auf unsere vielfältige Medienlandschaft. Umso wichtiger ist es, dass
es mit diesem Kompromiss gelungen ist, sowohl den Verlegern als auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
gerecht zu werden.
Sollte es doch noch strittige Fälle geben, wird eine gemeinsame Schlichtungsstelle eingerichtet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Staatsvertrag bietet die Politik den öffentlich-rechtlichen
Anstalten die Möglichkeit, sich im Internetzeitalter weiterzuentwickeln. Insbesondere wurden gute und tragfähige
Kompromisse gefunden. Ich bin mir sicher, das wird auch die Beratung im Ausschuss zeigen.
Vielen Dank.
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